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88400 Biberach

Unser Immobilien-Glossar

Abschreibung

Wenn ein Objekt genutzt wird, weist es nach und nach mehr Abnutzungsspuren auf. Damit diese erfasst werden können, gibt es die Abschreibung. Sie ist also ein Betrag, welcher den Wert des Vermögensgegenstands mindert und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verrechnet. Durch die Abschreibung kann die Bilanz fachgemäß und realistisch umgesetzt werden. Um den Betrag zu bestimmen, werden die Anschaffungskosten sowie die Nutzdauer in der AfA-Tabelle des Finanzamtes ermittelt. Auch beim Verkauf eines Grundstückes gibt es die Abschreibung, damit sie bei der Steuer berücksichtigt werden kann. Dabei wird der Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude geteilt, da nur das Gebäude, nicht aber das Grundstück der Abschreibung unterliegt.

Außenprovision

Immobilienmakler und -maklerinnen werden mit einer Provision bezahlt. Diese ergibt sich aus einem zuvor festgelegten Anteil des Verkaufspreises. Wenn die Provision nur vom Käufer oder der Käuferingezahlt wird, wird sie Außenprovision genannt. Bezahlt nur der Verkäufer bzw. die Verkäuferin, wird sie Innenprovision genannt. Zudem gibt es noch die Variante, dass sowohl die verkaufende als auch die kaufende Person jeweils einen Anteil der Provision übernehmen. Dies wird dann Innen- und Außenprovision genannt. Die Höhe der Provision liegt zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Baulast

Bei der Baulast handelt es sich um eine Beschränkung für ein Grundstück, die der Eigentümer oder die Eigentümerin gegenüber einer Baubehörde einhalten muss. Die Besitzenden verpflichten sich dabei dazu, Dinge zu dulden, zu tun oder zu unterlassen, die ihr Grundstück betreffen. Welche genau das sind, steht im Baulastenverzeichnis, das von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Es gibt verschiedene Arten von Baulasten. Typisch sind in Deutschland:

  • Abstandsflächenbaulast
  • Vereinigungsbaulast
  • Erschließungsbaulast
  • Stellplatzbaulast
  • Überfahrbaulast
  • Anbaubaulast

Eigenbedarf

Vermieter und Vermieterinnen haben aufgrund des Mietrechts die Möglichkeit, Eigenbedarf bei ihrer vermieteten Wohnung bzw. ihrem Haus zu melden. Dabei handelt es sich um einen Grund für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter bzw. der Vermieterin. Die Kündigung kann dann ausgesprochen werden, wenn die Person oder deren Familienangehörige die Wohnung bzw. das Haus selbst nutzen möchten. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, benötigt der Vermieter bzw. die Vermieterin jedoch einen berechtigten Grund, außerdem muss selbstverständlich die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart wurde, eingehalten werden.

Exposé

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollte ein Exposé erstellen. Dieses vermarktet die Wohnung oder das Haus durch eine präzise Vorstellung des Objekts. Dabei kann es sowohl online auf Plattformen ausgespielt oder per Mail versendet werden sowie in gedruckter Version an die Interessenten und Interessentinnen bei der Besichtigung mitgegeben werden. Der Inhalt sollte die wichtigsten Objektmerkmale enthalten und diese anschaulich darstellen, dabei jedoch nichts beschönigen oder auslassen. Ein Immobilienmakler bzw. eine Immobilienmaklerin erstellt das Exposé für die Vermieter bzw. Vermieterinnen oder die Verkäufer bzw. Verkäuferinnen. Inhalte können sein:

  • Ausstattung
  • Lage
  • Wohnfläche
  • Anzahl der Zimmer
  • Grundstücksfläche
  • Kaufpreis bzw. Miethöhe
  • Baujahr
  • Energieverbrauch
  • Zustand

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip besagt, dass der, der einen Auftrag erteilt und eine Dienstleistung erhält, den Dienstleister auch alleine und vollständig bezahlt. Auch das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision zwischen Kaufendem und Verkaufendem, das seit Ende 2020 greift, wird als Bestellerprinzip bezeichnet. Es ist jedoch von der eigentlichen Bedeutung abzugrenzen, da hier nicht allein der erste Auftraggeber zahlt. Stattdessen werden die Maklergebühren in einem Verhältnis von 50:50 aufgeteilt.

Ziel des Gesetzes ist es, Mietende vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen. Es verhindert, dass ein Vermietende die Maklerprovision bzw. Maklercourtage einfach an den Mietenden weitergibt.

Energieausweis

Der Energieausweis gibt einem potenziellen Mietenden oder Kaufenden Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Objekt ist. Dementsprechend ist bei guten Werten mit geringeren Heizkosten zu rechnen. Seit 2009 sind Energieausweise bei Vermietungen und Verkäufen von Wohngebäuden Pflicht und müssen spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 muss der Kennwert der Energieeffizienz bereits in der Anzeige dargelegt werden.

Energieausweise werden von Fachleuten ausgestellt, die über eine Qualifikation verfügen, die im § 21 der EnEV festgelegt ist.

Home Staging

Beim Home Staging geht es darum, ein Haus für einen potenziellen Kaufenden vorzubereiten – bzw. „die Stage vorzubereiten“. Es beinhaltet das Umdekorieren, Umstellen von Möbeln, Reinigen und andere ästhetische Strategien, um das Zuhause im bestmöglichen Licht zu präsentieren. Das Ziel ist es, das Haus für die potenziellen Kaufenden so attraktiv wie möglich zu machen. 

Zum einen kann man sich so das eigene Leben im Haus besser vorstellen. Es bietet eine saubere Darstellung des Objekts – ganz ohne Unordnung, persönliche Fotos und andere Gegenstände, die einen Kaufenden abschrecken oder es schwer machen, sich vorzustellen, in dem Objekt zu leben. Zum Anderen lässt Home Staging ein Haus „einzugsfertiger“ aussehen – was bedeutet, dass für einen Einzug nicht viel Arbeit oder Reparaturen erforderlich sind.

Makleralleinauftrag

Ein Makleralleinauftrag ist ein Vertrag zwischen einem Auftraggebenden und einem einzigen Makler bzw. einer Maklerin. Er sichert eine Vertragsbeziehung zu, die über die beiden Vertragsparteien nicht hinausgeht. Somit wird z.B. festgelegt, dass man keinen weiteren Makler beauftragt und alle Interessenten direkt weitergeleitet werden. 

Der Auftrag wird meist schriftlich geschlossen und gewährt dem Makler bzw. der Maklerin die Sicherheit, dass er oder sie beim Immobilienverkauf oder der Vermietung eines Objekts auch profitiert. Im Kehrschluss kann sich die Person so fokussieren und mit vollem Einsatz die Darstellung und Vermarktung einer Immobilie durchführen.

SCHUFA-Auskunft

Die SCHUFA-Auskunft ist eine Bonitätsauskunft der Wirtschaftsauskunftei Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Sie wird häufig benötigt, wenn man einen Kredit aufnehmen will, bei der Vermietung von Wohnungen oder als Nachweis beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Sie gibt Auskunft über die eigene Kreditwürdigkeit

Einen qualifizierten Nachweis kann man online bestellen und anschließend weiterleiten. Dabei enthält das Zertifikat keine detaillierte Auflistung der SCHUFA-Einträge, sondern lediglich die Informationen, die für den Vertragsabschluss erforderlich sind.

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