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Hängende Schlüssel Schriftzug Wir öffnen Türen und wir können mehr als nur Türen öffnen. Hängende Schlüssel Wir öffnen
Türen
Weißer Trailing Slash Weißer Trailing Slash und wir können mehr als nur Türen öffnen.

Immobilie geerbt – was nun?

Wer eine Immobilie erbt, hat neben der Bewältigung der Trauer angesichts des Verlustes eines geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Was soll mit dem geerbten Haus oder der Wohnung geschehen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Kann ein geerbtes Haus vermietet werden oder ist ein Verkauf sinnvoller? Ihr Immobilienmakler in Biberach Moldenhauer Kunz Immobilien klärt auf und verrät, was alles beim Erbe einer Immobile zu beachten ist und welche Möglichkeiten Erbende haben.

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Zunächst stellt sich die Frage, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird. Da Sie bei Annahme des Erbes nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden übernehmen, sollte diese Entscheidung gut durchdacht werden. Haben Sie aber eine Immobilie geerbt, stehen Ihnen die folgenden Optionen offen:

  • Eigennutzung
  • Vermietung
  • Verkauf

Die Eigennutzung ist eine tolle Möglichkeit, wenn die geerbte Immobilie zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Jedoch muss hier beachtet werden, dass bei mehreren Erben diejenigen, die nicht in die Immobilie einziehen, ausgezahlt werden müssen (sogenannte Erbengemeinschaft). Außerdem sollten der Zustand der Immobilie und die vorhandenen finanziellen Mittel in die Entscheidung einbezogen werden. Insbesondere ältere Immobilien müssen oft umfangreich renoviert werden.

Sollte eine Eigennutzung nicht infrage kommen, steht die Option zur Vermietung der Immobilie offen. Diese ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Verkaufspreise zurzeit niedrig sind. Die Rentabilität ist jedoch in den meisten Fällen niedrig, da eine Immobilie hohe Instandhaltungskosten verursacht. Vorteilhaft ist in den meisten Fällen daher der Verkauf der Wohneinheiten.

Was geschieht beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Der Verkauf des Hauses oder der Wohnung ist grundsätzlich sofort nach erfolgter Grundbucheintragung möglich. Sollten Sie nicht der oder die Alleinerbende sein, müssen Sie sich mit den Miterbenden auseinandersetzen und zu einer Einigung gelangen, denn alle Miterbenden müssen zustimmen. Es sollte geprüft werden, ob vor dem Verkauf noch Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind.

In jedem Fall ist eine sachgerechte Bewertung der Immobilie erforderlich, um den Marktpreis zu bestimmen. Diese erledigt im besten Fall ein regionaler Anbieter wie wir, Ihr Immobilienmakler in Ulm und Bad Waldsee, der ebenfalls bei der Suche nach dem geeigneten Käufer oder der Käuferin behilflich ist. Bei erfolgreichem Verkauf wird der Verkaufserlös unter den Erbenden zu gleichen Teilen (je nach Erbumfang) aufgeteilt.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie an?

Es gibt zwei Steuerarten, die beim Erbe einer Immobilie zu beachten sind: die Erbschaftssteuer und die Spekulationssteuer. Die Erbschaftssteuer fällt unabhängig von der Nutzung der geerbten Immobilie an. Es bestehen jedoch abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblassenden relativ großzügige Freibeträge, unterhalb derer gar keine Erbschaftssteuer anfällt. Zum Beispiel erben Ehegatten bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei. Der darüberhinausgehende Teil wird individuell versteuert (7 bis 50 Prozent).

Die Spekulationssteuer hingegen fällt ausschließlich beim Verkauf des Hauses und nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an. Wenn die geerbte Immobilie weniger als zehn Jahre vor dem (geplanten) Verkauf erworben wurde, fällt die Spekulationssteuer entsprechend dem individuellen Steuersatz an. Sie entfällt aber, wenn der oder die Erblassende die Immobilie selbst bewohnt hat oder wenn Sie als Erbender oder Erbende die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst bewohnen.

Wie kann ein geerbtes Haus verkauft werden?

Der Verkauf einer geerbten Immobilie lässt sich am besten über ein professionelles Maklerbüro durchführen. Dies bietet unter anderem den Vorteil, dass der fachkundige Makler oder die Maklerin eine Bewertung der Immobilie vornehmen kann. Wir von Moldenhauer Kunz Immobilien bieten faire und ehrliche Leistungen rund um das Thema Immobilie an. Weitere Informationen zu unserem Service finden Sie hier:

Wir bewerten Ihre Immobilie, suchen die geeigneten Käufer bzw. Käuferinnen, setzen Verträge auf und begleiten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Kontaktieren Sie gerne unser Team aus Immobilienspezialisten und -spezialistinnen.

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